Die gemeinsam beschlossenen Prüfaufträge müssen in ihrer Gesamtheit bearbeitet und zur Entscheidung vorliegen, bevor einzelne Entscheidungen getroffen werden. Es besteht grundsätzlich die Gefahr, dass bei vorgezogenen Themen immer wieder adhoc-Entscheidungen getroffen werden, die die bedrückende finanzielle Lage der Gemeinde nicht genügend berücksichtigen. Konsequenterweise lehnte es auch der Gemeindrat ab, schon vorab über die Personalsituation im Hauptamt zu beraten. Auch eine mögliche Überlassung eines Gebäudes an den Waldorfkindergarten wird erst im Zusammenhang mit der Gesamtschau entschieden.